define( 'WP_POST_REVISIONS', 3 ); Therapie, Rechtliches, Suizid (34) – Liebevolle Geburt

Therapie, Rechtliches, Suizid (34)

Aussagenkombination

Hinsichtlich des Betreuungsgesetzes (BtG) – in dem die Betreuung Volljähriger geregelt wird – gilt (gelten):

1)  Die Betreuung kann begrenzt sein auf nur einen Aufgabenkreis.

2)  Das Vormundschaftsgericht kann anordnen, dass bei dem Betreuten ein Betreuer alle festgelegten Aufgabenkreise übernimmt.

3)  Beim Einwilligungsvorbehalt handelt es sich um ein Vetorecht in allen Angelegenheiten, das jedem Betreuten zusteht.

4)  Das Gesetz regelt neben der Betreuung psychisch Kranker auch die Betreuung körperlich Behinderter.

5)  Beim Betreuungsgesetz handelt es sich um eine bundesgesetzliche Regelung.